Barrierefreiheit
Laut der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist der ungehinderte Zugang zu Information und Kommunikation – also auch zum World-Wide-Web (www) – ein grundlegendes Menschenrecht.Um älteren und behinderten Menschen eine möglichst gleichberechtigte und problemlose Internet-Nutzung zu gewährleisten, ist sowohl ein barrierefreier Zugang zum als auch ein ebensolcher Umgang mit dem Web wünschenswert.
Diesem Zweck dienen auch die Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web – die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG),Version 2.0 vom 29.10.2009.
Allerdings: Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade Menschen mit z.B. Hör- oder Seheinschränkungen in der Regel das Internet gut vorbereitet und im Wissen um die technischen Möglichkeiten moderner Informationstechnologien nutzen.
Insofern gehen wir davon aus, dass betroffene User von vorne herein in ihrem Betriebssystem eine für sie adäquate, z.B. größere Standardschrift eingestellt haben und/oder sich unsere Webseiten via Screenreader vorlesen lassen. Weiterführende Informationen bietet u.a. INCOBS, der "Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte" unter www.incobs.de.